Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl unserer Elektrofahrräder, welche wir für Sie führen.
Bei den Elektrofahrrädern unterscheidet man drei Verschiedene Varianten, der Begriff "E-Bike" ist umgangssprachlich nur der Überbegriff.
Pedelec = Die Fahrzeuge sind maximal mit einem 250 Watt Motor und einer Maximalgeschwindigkeit von 25km/h begrenzt. Für dieses Variante besteht keine Führerschein-, Helm-, Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungspflicht. Der Motor unterstützt nur wenn der Fahrer gleichzeitig selbst in die Pedale tritt.
S-Pedelec = Diese Fahrzeuge sind mit einem Stärkeren Motor ausgestatte, mehr als 250 Watt und auch schneller als 25km/h. Da diese Fahrzeuge eine rechtliche Gleichstellung mit einem Kleinkraftrad haben, besteht hier eine Helm-, Kennzeichenpflicht und Sie benötigen eine gültige Fahrerlaubnis. Auch hier Unterstützt der Motor nur wenn Sie in die Pedale Treten.
E-Bike = Die Variante ist generell aufgebaut wie die S-Pedelec. Der Wesentliche Unterschied ist aber, dass diese Fahrzeuge über einen Gasgriff (wie eine Moped) gefahren werden können, Sie müssen um vorwärtszukommen nicht in die Pedale Treten. Genauso wie bei dem S-Pedelec besteht auch hier eine Helm-, Kennzeichenpflicht und Sie benötigen eine gültige Fahrerlaubnis.
Hier finden Sie eine Auswahl an Fertigrädern, wo man bei der Herstellung keine Änderung berücksichtigen kann.
Wir bieten Ihnen auch Neben unserem Fahrrad und E-Bike Programm auch noch eine Auswahl an Motorisierten Fahrzeug an, diese finden Sie hier: